In der Zunftstube, gleich links hinter der Tür, hängt das Bild eines bemerkenswerten Mannes, den das Vorgesetztenbott am 12. Februar 1831 mit folgenden Worten verabschiedete: «Wir müssen aber zugleich allgemein das innigste Bedauern zu erkennen geben, einen Mann, als Leiter und Führer, zu verlieren, der seit einer Reihe von 33 Jahren, ununterbrochen und unermüdet, mit Aufopferung seiner Kräfte für das Wohl der Gesellschaft gearbeitet und gewürkt, und unter dessen Vorstand, ungeachtet mancher dazwischen getretenen schwierigen Zeiten, das Gesellschaftliche Armengut sich auf eine so erfreuliche Weise geäuffnet hat; ein schönes Denkmal seiner Leistungen». Mit Samuel Abraham Gruber verliess der letzte Vertreter des Ancien Régime das Vorgesetztenbott von Zimmerleuten. Um sein Leben zu verstehen ist es nötig, die Familie Gruber und deren Stellung auf Zimmerleuten etwas zu untersuchen.
Grundlage für eine politische Karriere war bis 1798 die richtige familiäre Herkunft. Es gab seit dem 17. Jahrhundert nur noch wenige Familien, die es schafften, ihre Angehörigen in den Grossen Rat zu bringen. Dort, im «souveränen Rat», begann jede Karriere im Staat. Das war allerdings nur mit einer ganz gezielten Familienpolitik möglich. Diese lässt sich am Beispiel der Familie Gruber sehr schön zeigen. Wahlbehörde für den Grossen Rat waren die Kleinräte zusammen mit den «Sechzehnern», den «Wahlmännern» der Zünfte. Die kleinen Zünfte (und damit auch Zimmerleuten) stellten einen Sechzehner, die Vennerzünfte zwei. Sechzehner wurde man nur, wenn man selbst schon im Grossen Rat sass. Alle Mitglieder der Wahlbehörde durften einen Kandidaten ihrer Wahl nominieren, der damit bereits gewählt war. Einen weiteren Kandidaten durften sie «rekommendieren», was einer sicheren Wahl gleichkam, da die Vertreter der Wahlbehörde ihre Kandidaten nicht gegenseitig behinderten. Die Inhaber einiger niederer ämter galten von selbst als nominiert, so dass am Schluss nur noch eine winzig kleine Zahl von nicht nominierten Kandidaten die Chance hatte, in den Rat zu kommen.
Unter diesen Umständen konnte nur eine geschickte Strategie einer Familie den langfristigen Verbleib im Rat sichern.ii
Für die Familie Gruber erreichte Samuel (16471720) als erster einen Grossratssitz. Andere Familien strebten in einem solchen Fall danach, in einer der wichtigen Zünfte aufgenommen zu werden, um ihre Karriere zu fördern. Für Samuel Gruber jedoch lohnte es sich ausnahmsweise, bei einer unbedeutenden Zunft wie Zimmerleuten zu bleiben. Dort hatte er nämlich die relativ sichere Aussicht, als einer der wenigen Grossräte auf Zimmerleuten Sechzehner zu werden. 1710 wurde er denn auch gewählt, und so konnte er dafür sorgen, dass ein weiteres Mitglied der Familie den Sprung in den Grossen Rat schaffte. Auf diese Weise konnten sich die Grubers durch das ganze 18. Jahrhundert hindurch im Regiment halten. Dies verschaffte ihnen innerhalb der Gesellschaft eine dominierende Stellung, die sie denn auch dazu benutzten, sich immer wieder zu Sechzehnern wählen zu lassen. Weitere Elemente zur Sicherung ihrer Stellung waren Heiraten mit so genannten «Barettlitöchtern» und familieninterne Absprachen über Grossratskandidaturen. Beides werden wir am Beispiel Samuel Abrahams noch sehen.
Samuel Abraham Gruber (geb.1765) bereitete sich ganz gezielt auf eine Karriere im Staatsdienst vor.iii
Dazu studierte er Jura, unter anderem in Göttingen. Nach der Rückkehr in seine Heimatstadt Bern arbeitete er seit 1788 als Kommissionsschreiber und eignete sich so die nötigen Kenntnisse in der Staatsverwaltung an. Den Abschluss seiner Studien bildete ein Parisaufenthalt, ausgerechnet im Revolutionsjahr 1789. Leider lässt sich ein Einfluss der Revolution nicht sicher nachweisen, aber S. A. Gruber galt als Liberaler, und er begrüsste auch die Helvetik.
Den Abschluss seiner beruflichen Ausbildung krönte er 1796 mit der Patentierung als Notar. In diese Zeit fällt auch der Beginn seiner politischen Karriere. 1795 gelang ihm die Wahl in den Grossen Rat. Dabei erreichte die Politik der Familie Gruber einen weiteren Höhepunkt. Es gab nämlich gleich drei Anwärter der Familie auf einen Grossratssitz.
Die Stimme des Sechzehners von Zimmerleuten, Albrecht Friedrich Gruber (1724-1803), erhielt Emanuel (1763-1798). Samuel Abraham sicherte sich die Wahl durch Heirat mit einer Barettlitochter. Der Ausdruck steht für Töchter von Vätern, die ein Nominationsrecht besassen. Im Fall von S. A. Gruber war dies Anna Maria Herport (1767-1838), Tochter von Albrecht (1731-1798), der 1791 Ratsherr geworden war und somit seinen Schwiegersohn vorschlagen konnte. Den Verzicht des dritten Kandidaten der Familie Gruber, Gottlieb Emanuel (1759-1829), erkauften sich die beiden andern durch einen komplizierten Handel.iv
Er lief darauf hinaus, dass sich alle Familienmitglieder, die die Möglichkeit dazu hatten, verpflichten mussten, Gottlieb Emanuel bei der nächsten Wahl (voraussichtlich in den Jahren 1804-1806) den Grossratssitz zu verschaffen. Sollte dies nicht möglich sein, so hatten ihn die beiden Gewählten des Jahres 1795 mit 20’000 Pfund zu entschädigen. Das war eine respektable Summe. Allerdings war Samuel Abraham ohne weiteres in der Lage, sie auszulegen, versteuerte er doch 1798 ein Vermögen von 16’592 Kronen (=55’251 Pfund).v Die Stürme der folgenden Jahre überstand Samuel Abraham Gruber ohne Knick in seiner Karriere. Mit dem Einmarsch der Franzosen ging die Herrschaft der Patrizier theoretisch zu Ende. Allerdings war eine grössere Zahl von ihnen beweglich genug, sich mit dem neuen System zu arrangieren. Dazu gehörte auch Samuel Abraham, der 1798 Sekretär des Regierungsstatthalters Anton Tillier (1750-1813) wurde. Regierungsstatthalter war damals der Titel des höchsten Exekutivbeamten des Kantons (würde etwa dem heutigen Regierungspräsidenten entsprechen). Nach dem Ende der Helvetik wurde Samuel Abraham wieder Grossrat, zusätzlich noch Stadtrat und Grossweibel. Ein neuerlicher Wechsel des politischen Systems, d.h. die Rückkehr zur Patrizierherrschaft, brachte ihm den Höhepunkt seiner politischen Karriere: 1816 wurde er Staatsschreiber, was er bis zu seinem Rücktritt 1827 blieb. Während dieser ganzen Zeit und bis 1831 stand er auch Zimmerleuten als erfolgreicher und geschätzter Obmann vor. So gelang es ihm, wie eingangs erwähnt, das Vermögen der Gesellschaft durch alle Stürme der Zeit zu retten und sogar für seine Vermehrung zu sorgen.
Allen Erfolgen zum Trotz blieb Gruber auch schweres Unglück nicht erspart. Der Ehe mit Maria Herport entsprangen vier Töchter, die jedoch alle jung starben. Am längsten lebte Charlotte, die 1822 mit 18 Jahren starb. Sohn hatte er keinen, so dass er ohne direkte Nachkommen blieb. Glaubt man dem Nachruf in der Allgemeinen Schweizer Zeitung, so trafen ihn der Tod seines Bruders Albrecht Franz (1767-1827, Kantonsforstmeister) und seiner jüngsten Tochter so sehr, dass dies seinen Rücktritt als Staatsschreiber beschleunigte.
Es ist nicht leicht, S. A. Gruber politisch einzuordnen. Einerseits war er ein waschechter Vertreter des Patriziats, der sich ganz der «Bestimmung» seiner Familie widmete. Zu seinem Selbstverständnis gehörte es offenbar auch, diese patrizische Herkunft öffentlich zu dokumentieren. So stellte er 1793 den Antrag auf einen jener Männerstühle im Münster, die den besseren Familien vorbehalten waren. Der Rat gewährte die Bitte mit folgendem Schreiben: «Wir Schultheiss und Rat der Stadt und Republik Bern, thun kund hiemit: Demnach durch den Hinscheid des weiland Edelgebohrenen, Unseres Lieben und Getreüen Burgers, Joh: Rudolf Holzer, Landschreibers zu Laupen, des letzten seines Geschlechts ein von der Familie Holzer von Alters her besessenen Mannsstuhl in der Münsterkirche in Verledigung geraten. Für denselben dann sich bey Uns beworben, der Edelgebohrene, Unser Liebe und Getreue Burger, Abraham Gruber Commissionschreiber; Als haben Wir nach vorgegangener Untersuchung auf den Uns von Unserem verordneten Kirchen Amt erstatteten Vortrag, demselben in seinem Begehren zu entsprechen, mithin ihme gedachten Mannenstuhl, so da liegt auf Seite des Kirchhofes,in der Kapelle bey der Obern Kirchhof-Thüre, in der dritten Zeile den mittleren oder dritten Stuhl, und sich dermahl zwischen einem Dittliger und einem Durheim Stuhle befindet, sowohl für sich als seine allfällige männliche Deszendenz, zu überlassen geruhet, mit dem Vorbehalt jedoch, dass im Auslöschungsfalle seiner des Suplikanten Abraham Grubers männlicher Descendenz dieser Stuhl Uns wieder zu anderwärtiger Vergebung anheimfalle».vi
Nachdem er sich während der Helvetik für ein verhältnismässig demokratisches System engagiert hatte, wurde er von 1805-1806 bernischer Zensor.vii
In dieser Funktion hatte er alle Druckerzeugnisse politischen Inhalts zu überwachen.
Auch dass er in der Restaurationsperiode Staatsschreiber wurde, deutet darauf hin, dass er ein nicht allzu feuriger Liberaler war. Und doch gibt es Hinweise darauf, dass er nicht zu den patrizischen Hardlinern gehörte. Bei den Grossratswahlen von 1803 wurde er gleich in mehreren Wahlkreisen (der Verfassung gemäss als «Zünfte» bezeichnet) als Kandidat portiert. Die Zunft von Sumiswald ernannte ihn mit folgender Begründung: «Wir haben das Vernügen [sic!] Ihnen anzuzeigen, dass unsere Zunft Sie zum Kandidat des grossen Kantons-Raths erwehlt hat.
Indem die Zunft mit ganz leidenschaftsloser Unpartheilichkeit ihr Aug auf rechtschaffene liberale Männer richtete, welche durch ihre klugen Einsichten, wahre Vaterlandsund Gerechtigkeitsliebe sich verdientermassen in den Besitz des allgemeinen Zutrauens zu sezen wussten – kann sie nun überzeüget seyn, ihre Pflicht bey ihrer Wahl vollkommen erfüllt zu haben. […].»
Bereits vor 1798 war er Mitglied der Helvetischen Gesellschaft geworden, die durch ihre etwas zu freien Ansichten anfänglich das Misstrauen der Regierung erweckte. Sie propagierte auch entschieden die religiöse Toleranz und gemeinnützige Aktivitäten. Die Gesellschaft glich im 18. Jahrhundert noch einem Freundeskreis Gleichgesinnter aus der ganzen Eidgenossenschaft. Dort befreundete sich A. S. Gruber mit liberalen Politikern wie Konrad Escher von der Linth (1767-1823), dem späteren Präsidenten des helvetischen Grossen Rats, oder Ludwig Albrecht Otth (1775- 1852), der 1831 bernischer Regierungsrat wurde.viii
1794 trat Gruber der Lesegesellschaft bei, deren Präsident er bereits 1795 wurde.ix
Dort lernte er weitere liberale Grössen der Helvetik kennen, beispielsweise Albrecht Rengger (1764-1835), den späteren Innenminister der helvetischen Regierung, oder Philipp Albert Stapfer (1766-1840), helvetischer Minister der Künste und Wissenschaften.x
Möglicherweise wurde er in diesen Kreisen für gemeinnützige Tätigkeiten sensibilisiert, die er nach 1803 in reichem Masse ausübte. Er war Präsident der Kirchen- und Schulkommission der Stadt Bern, Präsident der Waisenhaus-Direktion und Mitglied der Armenkommission des Kantons.
Als Mitbegründer der städtischen Armenanstalt und der Kasse zur Unterstützung armer alter Schullehrer und Schullehrer-Witwen, d.h. der Vorläuferin der heutigen Lehrerpensionskasse, erwarb er sich grosse Verdienste. Dass es unter seiner Leitung noch besser lief als heute, bezeugt ein Dankesbrief der Verwaltungskommission der Schullehrerkasse: «Eingedenk des gütigen Wohlwollens, und der thätigen Bemühungen, wodurch Hochdieselben seit mehrern Jahren zur Gründung und Beförderung einer Pensions-Casse, für den Schullehrerstand des Kantons Bern, bey allen Gelegenheiten so nachdrüklich mitgewirkt haben; fühlt sich die Verwaltungs-Commission höchst gedrungen, Namens des sämmtlichen Schullehrer-Vereins ihrem Hohen Gönner, den so wohlverdienten und einmüthigsten Dank andurch zu bezeugen. Glüklich schäzt sich dieser Schullehrer-Verein, die Ehre zu haben, unter der Leitung eines so wirksamen und wohlwollenden Herrn Präsidenten zu stehen, dessen getreuer Rath und Beystand ihnen so unentbehrlich, und dem es gelingen musste, ihrer neuerrichteten Hülfskasse, ein so unbegreiflich schnelles Wachstum zu verschaffen, dass sie allbereit wohlthätig auf ihre Theilnehmer wirken kann.[…]». xi
Sein Ruf als Wohltäter drang auch über den Kanton Bern hinaus. In der Folge eines Besuchs bei der «Züricherischen Hülfsgesellschaft» nahm ihn diese als Ehrenmitglied auf, weil er «derselben so manche Beweise seiner Menschenfreundlichkeit und grossen Einsichten in die öffentlichen u. privat-Armen-Anstalten gegeben».xii
Bezeichnend für seine Ambivalenz war auch das Ende seiner Karriere: Er verzichtete freiwillig auf die Pension von 1000 Franken jährlich, die ihm als Staatsschreiber zugestanden hätte.xiii
Lag es an seiner Grosszügigkeit, die ihn als Wohltäter der Allgemeinheit auszeichnete, oder an seinem patrizischen Bewusstsein, das ihm einen Abgang nach der alten Devise «servir et disparaître» nahe legte? Wie dem auch sei, dieser Verzicht dürfte ihm nicht allzu schwer gefallen sein, da er materiell ausgesprochen gut gepolstert war. Als Startkapital ins Eheleben brachte die Braut ihr ganzes Vermögen ein; dazu erhielt er von seiner Mutter eine Ehesteuer von 10’000 Pfund.xiv
Durch Erbschaft fielen ihm mehrere Stadthäuser und das Gut Rougan bei Murten zu.
Dass er 1798 ein grosses Vermögen versteuerte, wurde schon weiter oben erwähnt. Nach seinem Tod mussten die Haupterben Legate für mehr als 32’000 Franken ausrichten, darunter 2000 für das Armengut der Gesellschaft zu Zimmerleuten. Damit rechtfertigte er ein letztes Mal das Bedauern, das die Vorgesetzen anlässlich seines Rücktritts aus dem aktiven Zunftleben ausgedrückt hatten, und er dankte nun seinerseits der Gesellschaft «mit Bitte an die Herren Vorgesetzten, den Ausdruck meines aufrichtigsten Dankes für ihre mir während einer langen Reihe von Jahren erwiesene Achtung, Zutrauen und Freundschaft zu genehmigen […]».xv
Philipp Stämpfli, Burgerarchivar
Fussnoten
i
BBB:FA Gruber, Mappe V «Samuel Abraham» (Entlassungsurkunde für MnHgHerrn alt Staatsschreiber Gruber als Obmann Einer Ehrenden Gesellschaft zu Zimmerleuten)
ii
Zu den folgenden Ausführungen: F. E.Gruber-von Fellenberg: Die regimentsfähige Familie Gruber von und in Bern. Zimmerleuten. (Typoskript, ohne Datum, FA Gruber)
iii
Quellen zum Leben von S. A. Gruber : BBB: FA Gruber, Mappe V «Samuel Abraham»; Anonym: Andenken an Herrn A. S. Gruber, gew. Staatsschreiber der Stadt und Republik Bern. In: Allgemeine Schweizerzeitung 1835, Nr. 25
iv
BBB: FA Gruber, Mappe XV «Diverses» (Entwurf einer Wahlabsprache, betitelt mit «Vorschläge») Das Dokument ist ohne Datum und ohne Autor. Dieser lässt sich jedoch eruieren – es muss Gottlieb Emanuel (1759-1829) sein
v
F. E. Gruber-von Fellenberg,wie Anm. 2, Nr. 37 (Samuel Abraham)
vi
BBB:FA Gruber, Mappe V «Samuel Abraham» (Konzession für einen Männerstuhl im Münster vom 7. 3. 1793)
vii
Huber, Hans: Die bernische Zensur von 1803 bis 1831, S. 69. In: Berner Taschenbuch 1932, S. 68-107
viii
Fetscherin, R.: Bruchstücke aus dem Leben eines Biedermannes (Ludwig Albrecht Otth), S. 107, 109. In: Berner Taschenbuch 1855, S. 100-114
ix
BBB: GA LG A.95 (Manual der bernerschen Lesegesellschaft, Bd. 1791-1801), S. 96, 110
x
Wäber, A.: Die Lesegesellschaft in Bern 1791-1891, S. 162-163. In: Berner Taschenbuch 1892, S. 153-172
xi
BBB: FA Gruber, Mappe V «Samuel Abraham» (Dankesurkunde der Verwaltungskommission der allgemeinen Schulmeister-Cassa des Kantons Bern an ihren Präsidenten vom 1. Mai 1823)
xii
BBB: FA Gruber, Mappe V «Samuel Abraham» (Diplom der Zürcherischen Hülfsgesellschaft vom 25. 11. 1813)
xiii
BBB: FA Gruber, Mappe V «Samuel Abraham» (Kopie eines Ratszettels vom 18. 3. 1829 an den Finanzrat mit der Mitteilung, dass S. A. Gruber auf seine Pension verzichtet)
xiv
BBB: FA Gruber, Mappe V «Samuel Abraham» (Ehevertrag Samuel Abraham Gruber – Maria Herport)
xv
BBB:FA Gruber, Mappe V «Samuel Abraham» (Kopie des Testaments aus dem Notariats-Manual Nr. 3, 1833-1839 von Emanuel Benteli; Original im Staatsarchiv)