Nachhaltiges Geschenk aus Anlass des Zunftjubiläums 2015: Unterzeichnung des Schenkungsvertrags an die Stiftung der Schweizer Wirtschaft zur Förderung der Weiterbildung in der Holztechnik

Das Grosse Bott vom 6. Dezember 2014 hat auf Antrag des Vorgesetztenbottes beschlossen, als nachhaltiges Geschenk an die Allgemeinheit im Rahmen des Zunftjubiläums 2014 der Stiftung der Schweizer Wirtschaft zur Förderung der Weiterbildung in der Holztechnik den Betrag von 100‘000 Franken zukommen zu lassen. Damit hat das Grosse Bott zum Abschluss des Jubiläumsjahrs einen würdigen Schlussstein gesetzt, der von Weitsicht geprägt ist und Bezug nimmt auf das ursprüngliche Wirkungsfeld unserer Gesellschaft als Berufsorganisation der holzverarbeitenden Berufe, die auch zuständig für die Ausbildung ihrer Mitglieder war.

Am Donnerstag, 29. Januar 2015, wurde auf der Zunftstube der Schenkungsvertrag unterzeichnet, gefolgt von einem Nachtessen, das das Vorgesetztenbott folgenden Personen offeriert hat: Gregor Haab, Präsident des Stiftungsrates, René Graf, Mitglied des Stiftungsrates und Direktor Berner Fachhochschule Architektur, Holz und Bau, Martin Geistlich, Mitglied des Stiftungsrates, Heinrich Strasser, Mitglied des Stiftungsrates, sowie Christoph Rellstab, Leiter Höhere Fachschule Holz Biel. Die Schenkung wurde von Herrn Haab sehr verdankt.

Die Schenkung ist an folgende Auflagen geknüpft:

  • Die Schenkung der Gesellschaft zu Zimmerleuten beträgt 100‘000 Franken und dient der Ausrichtung von Stipendien in Form von Beiträgen à fonds perdu.
  • Bevorzugt werden Studierende mit einer Berufslehre in einem Holzberuf, welche sich für einen Einsatz im Bereich Holzbau weiterbilden lassen.
  • Pro Jahr dürfen Stipendien von höchstens 5000 Franken an eine einzelne oder an mehrere Personen ausgerichtet werden.
  • Eine Person hat Anrecht auf höchstens drei Stipendien.
  • Bei mehreren Kandidatinnen und Kandidaten soll das Stipendium wenn möglich 1. nach dem Kriterium guter schulischer Leistungen nach und 2. dem Kriterium der Bedürftigkeit vergeben werden.
  • Das Kapital darf angegriffen und verbraucht werden.
  • Die Schenkung sowie die daraus finanzierten Stipendien sind gegenüber aussen sichtbar zu machen(«Zimmerleuten-Stipendium»).
  • Der Stiftungsrat hat auf die Möglichkeit der Stipendien hinzuweisen.
  • Der Stiftungsrat berichtet Über die Ausrichtung des Stipendiums in seinem Jahresbericht.
  • Der Stiftungsrat verpflichtet sich, für die Schenkung innerhalb der Stiftungsrechnung eigene Konten zu führen bzw. diese separat auszuweisen.
  • Eine Verpflichtung zu weiteren finanziellen Leistungen unserer Gesellschaft besteht nicht.