Unsere Aufgaben

Zünfte waren während Jahrhunderten wichtige Akteure der öffentlichen Ordnung. In Bern bestehen sie heute auf Grundlage der Staatsverfassung und nehmen gesetzlich zugewiesene Aufgaben wahr.  

Historisch nahmen Zünfte in ganz Europa vielfältige Aufgaben wahr, in Zeiten, in denen die öffentliche Dienstleistungen und Verwaltung bei weitem nicht so ausgebaut waren wie heute. In Bern haben die Gesellschaften und Zünfte bis heute auf eigene Kosten öffentliche Aufgaben – eine einzigartige Situation.  

Die öffentlichen Aufgaben sind durch die Staatsverfassung und das Gemeindegesetz des Kantons Bern sowie spezifische Rechtserlasse wie das Sozialhilfegesetz definiert (siehe Abschnitt Rechtlicher Rahmen).  

Im Grundsatz setzen sich die Burgergemeinden, denen auch die Gesellschaften und Zünfte zuzuordnen sind, «nach Massgabe ihrer Mittel zum Wohl der Allgemeinheit ein» und «nehmen ihre angestammten Aufgaben wahr».

Im Gemeindegesetz sind insbesondere folgende Aufgaben genannt: 

  • die Zusicherung oder Erteilung des Gemeindebürgerrechts in der Form des Burgerrechts 
  • die Erfüllung der weiteren angestammten Aufgaben 
  • die Verwaltung des eigenen Vermögens 
  • die Besorgung von Aufgaben, die durch besondere Vorschriften übertragen werden 

Soziale Aufgaben

Die Hauptaufgaben der Gesellschaft zu Zimmerleuten liegen im sozialen Bereich. Es sind namentlich die Sozialhilfe sowie der Kinds- und Erwachsenenschutz für ihre im Kanton Bern wohnhaften Angehörigen. Die operativen Aufgaben auf diese Gebieten werden durch das Burgerliche Sozialzentrum (BSZ) und die Burgerliche Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (bKESB) wahrgenommen. Die Gesellschaft übt ihnen gegenüber Aufsichtsfunktionen aus. 

Wenn es die Betroffenen wünschen, wird die Almosnerin der Gesellschaft in die operative Arbeit des BSZ einbezogen. Dadurch ist eine nähere Begleitung und intensivere Betreuung der Betroffenen möglich.  

Das Gleiche gilt für Gesellschaftsangehörige, die ausserhalb des Kantons Bern wohnen. Die Almosnerin kann auf Wunsch mit den zuständigen Behörden zusammenarbeiten und die betroffenen Gesellschaftsangehörigen unterstützen. Die Unterstützungen bestehen primär in Form von Begleitung und Betreuung, können aber unter Umständen auch finanzieller Natur sein. Dies vor allem, wenn sie zusätzliche Perspektiven eröffnen und erfolgversprechend sind.  

Die Almosnerin unterstützt Gesellschaftsangehörige bei der Beantwortung von allgemeinen sozialen Fragestellungen und vernetzt mit bestehenden Angeboten oder Personen, welche weitere Unterstützung bieten können. Da die zeitlichen Ressourcen der ehrenamtlich tätigen Vertreterinnen und Vertreter der Zunft beschränkt sind, sind dem allerdings auch Grenzen gesetzt. 

Sozialhilfe 

Auf dem Gebiet der Sozialhilfe sind die operativen Aufgaben an das Burgerliche Sozialzentrum (BSZ) der Burgergemeinde Bern übertragen. Die beschränkte Fallzahl erlaubt es der Gesellschaft zu Zimmerleuten nicht, einen eigenen professionellen Sozialdienst zu betreiben. Als Sozialbehörde übt sie aber Aufsichtsfunktionen über die Arbeit des BSZ aus.  

Die Almosnerin der Zunft arbeitet, wenn es die betreffenden Gesellschaftsangehörigen wünschen, eng mit dem BSZ zusammen. Dadurch ist eine persönliche Begleitung und Betreuung der Betroffenen möglich. In bestimmten Situationen sind dadurch auch Unterstützungen möglich, welche das BSZ nicht leisten kann –  primär in Form von Begleitung und Betreuung, unter Umständen auch finanzieller Natur.  

Grundsätzlich ist die Zunft nur für die Sozialhilfe ihrer im Kanton Bern wohnhaften Angehörigen zuständig. Sie kann aber im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch Gesellschaftsangehörige ausserhalb des Kantons Bern unterstützen, welche Sozialhilfe beziehen oder denen ein Sozialhilfebezug droht, wenn diese es wünschen, und mit den für sie zuständigen Behörden zusammenarbeiten.  

Zur Website des Burgerlichen Sozialzentrums

Kindes- und Erwachsenenschutz 

Auf dem Gebiet des Kindes- und Erwachsenenschutzes (KES) werden die operativen Aufgaben durch die Burgerliche Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (bKESB) wahrgenommen. Die Behörde wird durch die Burgergemeinde Bern geführt, zusammen mit den Gesellschaften und Zünften von Bern sowie den Burgergemeinden Biel, Bözingen, Burgdorf und Thun. Die Almosnerin vertritt die Gesellschaft in der Kommission für die Aufsicht über den burgerlichen Kindes- und Erwachsenenschutz (KES-Aufsichtskommission, KESAK). Auch bei KES-Fällen ist ergänzende Begleitung und Unterstützung durch die Zunft möglich, wenn es die Betroffenen wünschen. Einige Beistandschaften werden ehrenamtlich durch Gesellschaftsangehörige wahrgenommen. 

Wie in der Sozialhilfe ist die Zunft auch im Kindes- und Erwachsenenschutz grundsätzlich nur für ihre im Kanton Bern wohnhaften Angehörigen zuständig. Sie kann aber im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch Gesellschaftsangehörige ausserhalb des Kantons Bern unterstützen, wenn diese es wünschen.  

Zur Website der Burgerlichen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Die Gesellschaft zu Zimmerleuten ist nach dem kantonalen Gemeindegesetz eine Personalgemeinde. Sie kann keine Steuern erheben und kommt daher für die Kosten zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben aus dem eigenen Vermögensertrag auf. Insoweit entlastet sie die Steuerkasse des Kantons und der Wohnsitzgemeinden ihrer Gesellschaftsangehörigen.

Das Vermögen der Gesellschaft ist über die Jahrhunderte aus ihrer Tätigkeit sowie aus Zuwendungen, Legaten und Erbschaften von Gesellschaftsangehörigen entstanden. Es besteht zur Hauptsache aus Geschäfts- und Wohnliegenschaften in der Altstadt und der Umgebung Berns sowie aus Wertschriften.