Aufgaben

Die Hauptaufgaben der Gesellschaft zu Zimmerleuten sind namentlich die Wahrnehmung der Sozialhilfe für ihre im Kanton Bern wohnenden Angehörigen entsprechend den Bestimmungen des kantonalen Sozialhilfegesetzes. Die Gesellschaft ist auch zuständig für den Kindes- und Erwachsenenschutz nach den Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Die Befugnisse in diesem Bereich werden durch die burgerliche Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde wahrgenommen. Die Behörde wird durch die Burgergemeinde Bern geführt, zusammen mit den Gesellschaften und Zünften von Bern sowie den Burgergemeinden Biel, Bözingen, Burgdorf und Thun.

Die Almosnerin bzw. der Almosner sorgt für Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger und ist Amtsbeistand der Gesellschaft und setzt die von der burgerlichen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde beschlossenen Massnahmen um. Sie bzw. er wird durch das Burgerliche Sozialzentrum der Burgergemeinde Bern unterstützt, beraten und weitergebildet. Aufgrund der beschränkten Anzahl der Gesellschaftsangehörigen kann sich die Almosnerin bzw. der Almosner bei der persönlichen Betreuung und Begleitung der Klientinnen und Klienten genügend Zeit nehmen. In finanzieller Hinsicht richtet sich die Sozialhilfe nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS).

Eine weitere Aufgabe unserer Gesellschaft ist die Bewirtschaftung ihres Vermögens. Die Gesellschaft zu Zimmerleuten kann freiwillig weitere Leistungen erbringen. So unterstützt sie junge Gesellschaftsangehörige im Alter zwischen 18 und 35 Jahren bei ihrer Aus- und Weiterbildung mit Stipendien. Sie richtet regelmässig Beiträge an verschiedene Institutionen aus den Bereichen Soziales und Kultur aus.

Die Gesellschaft zu Zimmerleuten legt zudem Wert auf die rege Pflege des gesellschaftlichen Lebens.