Gesellschaftsrecht erwerben
Die Gesellschaft zu Zimmerleuten ist offen, Einzelpersonen und Familien aufzunehmen, die ihr angehören möchten. Die Aufnahme in die Gesellschaft ist an eine Einburgerung in die Burgergemeinde Bern geknüpft. Voraussetzungen sind die Schweizer Nationalität, Verbundenheit zu Bern, Handlungsfähigkeit und ein guter Leumund sowie geordnete finanzielle Verhältnisse.
Die Einburgerung und die Aufnahme in die Gesellschaft sind mit der Einbürgerung in einer Einwohnergemeinde vergleichbar und mit einem administrativen Verfahren verbunden. Dieses wird bei der Zunft in Gang gesetzt und danach durch die Burgergemeinde durchführt. Es werden moderate Einkaufssummen erhoben. Für nahe Verwandte von Gesellschaftsangehörigen – (Ehe-)Partnerinnen und -Partner sowie Kinder und Enkel – gelten Verfahrenserleichterungen und ermässigte Einkaufssummen.
Interessierte Personen können jederzeit mit dem Obmann, dem Stubenschreiber oder einem anderen Mitglied des Vorgesetztenbotts Kontakt aufnehmen. Danach informieren der Obmann und/oder der Stubenschreiber in einem Vorgespräch näher über das Verfahren und die Anforderungen.
Nähere Information finden sich hier.