Die Hauptaufgaben der Gesellschaft zu Zimmerleuten sind namentlich die Wahrnehmung des Vormundschaftswesens und der Sozialhilfe für ihre im Kanton Bern wohnenden Angehörigen entsprechend den Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs und des kantonalen Sozialhilfegesetzes. Die Almosnerin bzw. der Almosner ist Amtsvormund der Gesellschaft und sorgt für die von vormundschaftlichen Massnahmen betroffenen Gesellschaftsangehörigen sowie für Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger. Sie bzw. er wird durch das Burgerliche Sozialzentrum der Burgergemeinde Bern unterstützt, beraten und weitergebildet. Aufgrund der beschränkten Anzahl der Gesellschaftsangehörigen kann sich die Almosnerin bzw. der Almosner bei der persönlichen Betreuung und Begleitung der Klientinnen und Klienten genügend Zeit nehmen. In finanzieller Hinsicht richtet sich die Sozialhilfe nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS).
Eine weitere Aufgabe unserer Gesellschaft ist die Bewirtschaftung ihres Vermögens. Die Gesellschaft zu Zimmerleuten kann freiwillig weitere Leistungen erbringen. So unterstützt sie junge Gesellschaftsangehörige im Alter zwischen 18 und 35 Jahren bei ihrer Aus- und Weiterbildung mit Stipendien. Sie richtet regelmässig Beiträge an verschiedene Institutionen aus den Bereichen Soziales und Kultur aus.
Die Gesellschaft zu Zimmerleuten legt zudem Wert auf die rege Pflege des gesellschaftlichen Lebens.