Gesellschaftsangehörige
Angehörigkeit
Das Gesellschaftsrecht von Zimmerleuten ist mit dem Burgerrecht der Burgergemeinde Bern und dem Bürgerrecht der Einwohnergemeinde Bern verbunden. Gesellschaftsangehörige von Zimmerleuten sind also zugleich Bernburgerinnen bzw. Bernburger und haben als Heimatort die Stadt Bern. Hinzu kommt das Bürgerrecht des Kantons Bern und der Schweiz.
Normalerweise wird das Gesellschaftsrecht vererbt. Wer eine der Gesellschaft angehörige Person heiratet oder mit ihr in fester Partnerschaft lebt, kann das Gesellschaftsrecht erleichtert erwerben. In diesen Fällen verhält es sich gleich wie mit einem Heimatort.
Das Gesellschaftsrecht kann ausserdem ordentlich erworben werden. Die Gesellschaft zu Zimmerleuten ist interessiert, Einzelpersonen, Paare und Familien aufzunehmen, welche ihr angehören möchten und ihre Werte teilen. Es bestehen keine grossen Hürden, jedoch muss ein Verfahren durchlaufen werden, das im Wesentlichen durch übergeordnetes Recht definiert ist. Näheres dazu findet sich im Abschnitt «Gesellschaftsrecht erwerben».
Zusammensetzung
Die Gesellschaft zu Zimmerleuten zählt rund 1’400 Gesellschaftsangehörige. Sie gehört damit zu den grösseren, aber nicht den grössten Berner Gesellschaften und Zünften. Etwa 58 Prozent sind Frauen und 42 Prozent Männer. Rund 40 Prozent wohnen im Kanton Bern, weitere rund 40 Prozent in der übrigen Schweiz und die restlichen rund 20 Prozent im Ausland, auf fast allen Kontinenten und in zahlreichen Ländern.
Heute bilden die Gesellschaftsangehörigen einen Querschnitt durch alle erdenklichen Berufe. Seit der Aufhebung des Zunftzwangs in der frühen Neuzeit besteht kein Zusammenhang mehr zwischen dem angestammten Tätigkeitsfeld der Zunft und den Berufen ihrer Angehörigen. Auch sonst geben die Angehörigen der Zunft in weiten Teilen ein ähnliches Bild ab wie die Bürger einer durchschnittlichen Schweizer Gemeinde, etwa in Bezug auf Demografie, Einkommen und Vermögen oder politische Gesinnung.
Stimmrecht
Das Stimmrecht für Angelegenheiten der Gesellschaft zu Zimmerleuten ist grundsätzlich unabhängig vom Wohnsitz. Allerdings wird über die Geschäfte in der Regel am Grossen Bott, also auf der Zunftstube, abgestimmt. Die briefliche Stimmabgabe ist nicht möglich. Stimmberechtigt sind Gesellschaftsangehörige, die nach kantonalem Recht (für Auslandschweizer nach eidgenössischem Recht) stimmberechtigt sind.
Gesellschaftsrecht erwerben
Die Gesellschaft zu Zimmerleuten ist offen, Einzelpersonen und Familien aufzunehmen, die ihr angehören möchten. Die Aufnahme in die Gesellschaft ist an eine Einburgerung in die Burgergemeinde Bern geknüpft. Voraussetzungen sind die Schweizer Nationalität, Verbundenheit zu Bern, Handlungsfähigkeit und ein guter Leumund sowie geordnete finanzielle Verhältnisse.
Die Einburgerung und die Aufnahme in die Gesellschaft sind mit der Einbürgerung in einer Einwohnergemeinde vergleichbar und mit einem administrativen Verfahren verbunden. Dieses wird bei der Zunft in Gang gesetzt und danach durch die Burgergemeinde durchführt. Es werden moderate Einkaufssummen erhoben. Für nahe Verwandte von Gesellschaftsangehörigen – (Ehe-)Partnerinnen und -Partner sowie Kinder und Enkel – gelten Verfahrenserleichterungen und ermässigte Einkaufssummen.
Interessierte Personen können jederzeit mit dem Obmann, dem Stubenschreiber oder einem anderen Mitglied des Vorgesetztenbotts Kontakt aufnehmen. Danach informieren der Obmann und/oder der Stubenschreiber in einem Vorgespräch näher über das Verfahren und die Anforderungen.
Nähere Information finden sich hier.
Familienwappen
Die meisten Familien auf Zimmerleuten verfügen über ein Familienwappen. Die Familienwappen sind unten dargestellt und finden sich auch auf den Wappentafeln auf der Zunftstube.
Gesellschaftsangehörige, die über kein Familienwappen verfügen, können eines erstellen lassen. Ansprechperson seitens der Zunft ist der Stubenmeister. Die anfallenden Kosten werden gemäss Beschluss des Vorgesetztenbotts durch die Zunft getragen. Das Wappenwesen ist aus historischen Gründen stark reguliert. Über das Vorgehen im Einzelnen gibt das «Merkblatt Heraldik der Burgergemeinde Bern» Auskunft.