Organisation
Die Gesellschaft zu Zimmerleuten ist eine Personalgemeinde nach dem kantonalen Gemeindegesetz. Das Grosse Bott ist die Gemeindeversammlung, das Vorgesetztenbott der Gemeinderat.
Grosses Bott
Das Grosse Bott ist das oberste Organ der Gesellschaft, die Gemeindeversammlung. Das Wort Bott geht auf «aufbieten» zurück.
Das Grosse Bott erlässt das Reglement der Gesellschaft, wählt die Mitglieder des Vorgesetztenbotts, genehmigt das Budget, die Rechnung und den Jahresbericht, erteilt das Gesellschaftsrecht und bewilligt Ausgaben von mehr als 50 000 Franken.
Das ordentliche Grosse Bott findet zweimal jährlich statt, jeweils Anfang Mai und Anfang Dezember. Als Gemeindeversammlung wird das Grosse Bott jeweils im digitalen Amtsblatt publiziert und ist öffentlich. Im Anschluss an die Versammlung findet ein geselliger Teil mit Abendessen statt, für welchen Einladung und Anmeldung erforderlich sind.
Vorgesetztenbott
Das Vorgesetztenbott ist die «Regierung», die Exekutive, der Gemeinderat. Es besteht aus elf Mitgliedern, die durch das Grosse Bott gewählt werden, den «Chargierten» und fünf Beisitzerinnen und Beisitzern.
Chargierte sind traditionell Obmann, Vizeobmann, Almosnerin, Seckelmeisterin, Stubenschreiber und Stubenmeister. Die Beisitzerinnen und Beisitzer übernehmen Stellvertretungen für Chargierte und sind je nach fachlichem Hintergrund zuständig für gewisse Dossiers wie z.B. Kommunikation oder Bau.
Das Vorgesetztenbott tritt monatlich zusammen, ausser in der Sommerpause im Juli. Die Sitzungen finden in der Regel am dritten Donnerstagabend jeden Monats statt. Im Anschluss wird ein Imbiss eingenommen, was Gelegenheit für informellen Austausch gibt.
Die Mitglieder des Vorgesetztenbotts sind ausserberuflich tätig und arbeiten grundsätzlich ehrenamtlich. Die Chargierten erhalten eine moderate Entschädigung, die Beisitzerinnen und Beisitzer Sitzungsgelder. Die Entschädigungen der Chargierten bemessen sich primär nach der zeitlichen Beanspruchung durch das Amt, sind aber tiefer als ein marktübliches Gehalt für die betreffende Tätigkeit.
Aktuelle Zusammensetzung

Obmann
Georg Pulver, Dipl. NPO-Manager VMI
Der Obmann präsidiert das Grosse Bott und das Vorgesetztenbott.

Vizeobmann
Frank Furrer, Architekt AAM SIA SWB
Der Vizeobmann vertritt den Obmann und nimmt Repräsentationsaufgaben wahr.

Almosnerin
Anna Erb, BA Sozialarbeit und Sozialpolitik
Die Almosnerin betreut Gesellschaftsangehörige, die Sozialhilfe beziehen oder bei denen eine Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen bestehen, und unterstützt allgemein bei sozialen Fragestellungen.

Seckelmeisterin
Corina Brunner, Betriebswirtschafterin HF, EMBA Controlling & Consulting
Die Seckelmeisterin ist für die Finanzen und die Liegenschaften der Gesellschaft zuständig.

Stubenschreiber
Adrian Tagmann, lic.iur., Fürsprecher, LL.M.
Der Stubenschreiber ist für administrative und rechtliche Angelegenheiten zuständig. Er führt das Protokoll des Grossen Bottes und des Vorgesetztenbottes, ausserdem ist er für das Stimmregister und das Archiv verantwortlich.

Stubenmeister
Sven Gubler, Betriebsökonom FH, MBA International Management Consulting
Der Stubenmeister ist für die Organisation und Durchführung der Zunftanlässe sowie die Vermietung der Zunftstube zuständig.
Beisitzerinnen und Beisitzer
Die Beisitzerinnen und Beisitzer nehmen Stellvertretungen der Chargierten wahr und unterstützen diese; je nach Kenntnissen und Verfügbarkeit übernehmen sie eigene Aufgaben (z.B. Kommunikation, Bau usw.).

Thomas Haas
BA Architektur, Unternehmer

Myriel Nussbaum
Ökonomin

Michel Baumgartner
Betriebsökonom

Pascale Schaerer
Betriebsökonomin

Simon Lutz
Kaufmann, Unternehmer
Weitere Organe und Gremien
Rechnungsprüfungskommission
Weiteres reglementarisches Organ neben dem Grossen Bott und dem Vorgesetztenbott ist die Rechnungsprüfungskommission. Sie besteht aus drei Mitgliedern, die durch das Grosse Bott gewählt werden. Ihre Hauptaufgabe ist die Prüfung der Jahresrechnung, verbunden mit weiteren Prüfungshandlungen, etwa in Bezug auf Datenschutz und Informationssicherheit. Neben der Revision der Jahresrechnung führt die Rechnungsprüfungskommission jeweils eine Zwischenrevision durch.
Finanzbeirat
Als weiteres Gremium (ohne Organstatus) besteht der Finanzbeirat. Er setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen, die durch das Vorgesetztenbott gewählt werden. Er befasst sich mit Budget, Finanzplan und Jahresrechnung und gibt dem Vorgesetztenbott und der Seckelmeisterin Empfehlungen hinsichtlich der Finanz- und Anlagepolitik ab.
Rechtlicher Rahmen
Die Gesellschaft zu Zimmerleuten besteht auf Grundlage der Staatsverfassung und des Gemeindegesetzes des Kantons Bern als Personalgemeinde. Sie hat die Rechtsform einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft und unterliegt der Aufsicht durch das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung.
Der Handlungsrahmen ist durch übergeordnetes Recht definiert. Massgebende Erlasse sind insbesondere:
- Verfassung des Kantons Bern (KV, BSG 101.1), Art. 107 und 119
- Gemeindegesetz des Kantons Bern (GG, BSG 170.11), Art 2 und 112ff
- Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfegesetz, SHG, BSG 860.1), im Wesentlichen Art. 47ff, 52, 54, 54a
- Gesetz über den Kindes- und Erwachsenenschutz (KESG, BSG 213.316), im Wesentlichen Art. 4
Die spezifisch für die Gesellschaft zu Zimmerleuten geltenden Rechtsvorschriften sind im «Reglement der burgerlichen Gesellschaft zu Zimmerleuten» vom 30. April 1999, Stand 1. Dezember 2022 geregelt. Hinzu kommen das «Regulativ über die Ausrichtung von Erziehungsbeiträgen» und das «Regulativ über den Stipendienfonds». Diese Erlasse können hier als Pdf heruntergeladen werden.
Die Fondsverordnung der Gesellschaft und diverse Merkblätter können im internen Bereich dieser Website heruntergeladen oder bei der Stubenschreiberei bestellt werden.