Organisation

Die Gesellschaft zu Zimmerleuten ist eine Personalgemeinde nach dem kantonalen Gemeindegesetz. Das Grosse Bott ist die Gemeindeversammlung, das Vorgesetztenbott der Gemeinderat. 

Grosses Bott

Das Grosse Bott ist das oberste Organ der Gesellschaft, die Gemeindeversammlung. Das Wort Bott geht auf «aufbieten» zurück.

Das Grosse Bott erlässt das Reglement der Gesellschaft, wählt die Mitglieder des Vorgesetztenbotts, genehmigt das Budget, die Rechnung und den Jahresbericht, erteilt das Gesellschaftsrecht und bewilligt Ausgaben von mehr als 50 000 Franken.

Das ordentliche Grosse Bott findet zweimal jährlich statt, jeweils Anfang Mai und Anfang Dezember. Als Gemeindeversammlung wird das Grosse Bott jeweils im digitalen Amtsblatt publiziert und ist öffentlich. Im Anschluss an die Versammlung findet ein geselliger Teil mit Abendessen statt, für welchen Einladung und Anmeldung erforderlich sind.

Vorgesetztenbott

Das Vorgesetztenbott ist die «Regierung», die Exekutive, der Gemeinderat. Es besteht aus elf Mitgliedern, die durch das Grosse Bott gewählt werden, den «Chargierten» und fünf Beisitzerinnen und Beisitzern. 

Chargierte sind traditionell Obmann, Vizeobmann, Almosnerin, Seckelmeisterin, Stubenschreiber und Stubenmeister. Die Beisitzerinnen und Beisitzer übernehmen Stellvertretungen für Chargierte und sind je nach fachlichem Hintergrund zuständig für gewisse Dossiers wie z.B. Kommunikation oder Bau. 

Das Vorgesetztenbott tritt monatlich zusammen, ausser in der Sommerpause im Juli. Die Sitzungen finden in der Regel am dritten Donnerstagabend jeden Monats statt. Im Anschluss wird ein Imbiss eingenommen, was Gelegenheit für informellen Austausch gibt. 

Die Mitglieder des Vorgesetztenbotts sind ausserberuflich tätig und arbeiten grundsätzlich ehrenamtlich. Die Chargierten erhalten eine moderate Entschädigung, die Beisitzerinnen und Beisitzer Sitzungsgelder. Die Entschädigungen der Chargierten bemessen sich primär nach der zeitlichen Beanspruchung durch das Amt, sind aber tiefer als ein marktübliches Gehalt für die betreffende Tätigkeit.  

Aktuelle Zusammensetzung

Obmann

Georg Pulver, Dipl. NPO-Manager VMI

Der Obmann präsidiert das Grosse Bott und das Vorgesetztenbott.

+41 79 959 33 18, obmann@zimmerleuten-bern.ch 

Vizeobmann

Frank Furrer, Architekt AAM SIA SWB

Der Vizeobmann vertritt den Obmann und nimmt Repräsentationsaufgaben wahr.

Almosnerin

Anna Erb, BA Sozialarbeit und Sozialpolitik

Die Almosnerin betreut Gesellschaftsangehörige, die Sozialhilfe beziehen oder bei denen eine Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen bestehen, und unterstützt allgemein bei sozialen Fragestellungen.

+41 77 458 05 20, almosnerin@zimmerleuten-bern.ch 

Seckelmeisterin

Corina Brunner, Betriebswirtschafterin HF, EMBA Controlling & Consulting

Die Seckelmeisterin ist für die Finanzen und die Liegenschaften der Gesellschaft zuständig.

seckelmeisterin@zimmerleuten-bern.ch 

Stubenschreiber

Adrian Tagmann, lic.iur., Fürsprecher, LL.M.

Der Stubenschreiber ist für administrative und rechtliche Angelegenheiten zuständig. Er führt das Protokoll des Grossen Bottes und des Vorgesetztenbottes, ausserdem ist er für das Stimmregister und das Archiv verantwortlich.

+41 31 332 61 32, zunft@zimmerleuten-bern.ch 

Stubenmeister

Sven Gubler, Betriebsökonom FH, MBA International Management Consulting

Der Stubenmeister ist für die Organisation und Durchführung der Zunftanlässe sowie die Vermietung der Zunftstube zuständig.

+41 79 724 15 41, stubenmeister@zimmerleuten-bern.ch 

Beisitzerinnen und Beisitzer

Die Beisitzerinnen und Beisitzer nehmen Stellvertretungen der Chargierten wahr und unterstützen diese; je nach Kenntnissen und Verfügbarkeit übernehmen sie eigene Aufgaben (z.B. Kommunikation, Bau usw.).

Thomas Haas

BA Architektur, Unternehmer

Myriel Nussbaum

Ökonomin

Michel Baumgartner

Betriebsökonom

Pascale Schaerer

Betriebsökonomin

Simon Lutz

Kaufmann, Unternehmer

Weitere Organe und Gremien

Weiteres reglementarisches Organ neben dem Grossen Bott und dem Vorgesetztenbott ist die Rechnungsprüfungskommission. Sie besteht aus drei Mitgliedern, die durch das Grosse Bott gewählt werden. Ihre Hauptaufgabe ist die Prüfung der Jahresrechnung, verbunden mit weiteren Prüfungshandlungen, etwa in Bezug auf Datenschutz und Informationssicherheit. Neben der Revision der Jahresrechnung führt die Rechnungsprüfungskommission jeweils eine Zwischenrevision durch. 

Als weiteres Gremium (ohne Organstatus) besteht der Finanzbeirat. Er setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen, die durch das Vorgesetztenbott gewählt werden. Er befasst sich mit Budget, Finanzplan und Jahresrechnung und gibt dem Vorgesetztenbott und der Seckelmeisterin Empfehlungen hinsichtlich der Finanz- und Anlagepolitik ab. 

Rechtlicher Rahmen

Die Gesellschaft zu Zimmerleuten besteht auf Grundlage der Staatsverfassung und des Gemeindegesetzes des Kantons Bern als Personalgemeinde. Sie hat die Rechtsform einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft und unterliegt der Aufsicht durch das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung. 

Der Handlungsrahmen ist durch übergeordnetes Recht definiert. Massgebende Erlasse sind insbesondere:  

Die spezifisch für die Gesellschaft zu Zimmerleuten geltenden Rechtsvorschriften sind im «Reglement der burgerlichen Gesellschaft zu Zimmerleuten» vom 30. April 1999, Stand 1. Dezember 2022 geregelt. Hinzu kommen das «Regulativ über die Ausrichtung von Erziehungsbeiträgen» und das «Regulativ über den Stipendienfonds». Diese Erlasse können hier als Pdf heruntergeladen werden.  

Die Fondsverordnung der Gesellschaft und diverse Merkblätter können im internen Bereich dieser Website heruntergeladen oder bei der Stubenschreiberei bestellt werden.