Gesellschaftsangehörige

Die Gesellschaft zu Zimmerleuten umfasst rund 1300 Angehörige. Davon sind gut 1000 Personen stimmberechtigt und zwar unabhängig ihres Wohnsitzes. Von den Stimmberechtigten sind rund 60 Prozent Frauen und 40 Prozent Männer. In unserer Gesellschaft sind die unterschiedlichsten Berufe und alle sozialen Schichten vertreten.

Das Gesellschaftsrecht setzt das Burgerrecht der Burgergemeinde Bern voraus und ist Teil des Schweizer Bürgerrechts, des kantonalen Bürgerrechts und des Bürgerrechts der Einwohnergemeinde der Stadt Bern. Das Gesellschaftsrecht wird von Gesetzes wegen (Abstammung), durch ordentlichen Erwerb oder durch erleichterte Einbürgerung durch das Staatssekretariat für Migration (ausländische Ehegatten von Gesellschaftsangehörigen) erworben.

Das Gesellschaftsrecht bedeutet für viele Gesellschaftsangehörige tiefe Verbundenheit zur Gesellschaft zu Zimmerleuten sowie zu Bern und ist nicht einfach Ausdruck administrativer Anknüpfung an eine Registerbehörde auf kommunaler Ebene.

Die sechs ältesten Familien unserer Gesellschaft heissen Brunner (1440), Gruber (1530), Lutz (1559), Rüetschi (1591), Stämpfli (1598) und Schärer (1616).