Die Zimmerleuten-Gesellschaft im Mittelalter

Zimmerleute brauchte es von Anfang an…

Als Herzog Bertold V. von Zähringen seine adligen Dienstleute 1191 damit beauftragte, östlich seiner Burg bei Nydegg eine städtische Siedlung zu errichten, bestand diese noch weitgehend aus Holz und Fachwerk (Abb. 1). Aus massivem Stein aufgeführt wurden von Anfang lediglich die Stadtbefestigungen. Dazu kamen die Adelshöfe der ritteradligen Geschlechter wie der von Bubenberg und von Aegerten, die sich an strategisch wichtigen Punkten neben den Stadttoren niederliessen, sowie die Wohnhäuser einzelner wohlhabender Bürger. In der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts entstanden dann die ersten monumentalen Kirchen wie jene der Deutschherren (Pfarrkirche des Heiligen Vinzenz, seit 1421 Münster), Franziskaner (Französische Kirche) und Dominikaner (anstelle des heutigen Casinos). Eine grössere Verbreitung erfuhr die Steinbauweise erst nach dem grossen Stadtbrand von 1405. Am 14. Mai jenes Jahres brach am frühen Abend an der Brunngasse ein Feuer aus, das sich wegen der an diesem Tag heftig wehenden Bise rasend schnell über die ganze Stadt ausbreitete. Am nächsten Morgen – so berichtet der Chronist und Augenzeuge Konrad Justinger – do waz die schöne stat Bern ein arm ellend angesicht. Nach seinen Schätzungen waren in dieser Nacht nicht weniger als 100 Einwohner und rund 600 Häuser den Flammen zum Opfer gefallen.

Der Rat nahm die verheerende Brandkatastrophe zum Anlass, um die zerstörten Häuserzeilen prächtiger als zuvor in Stein wiederaufzubauen. Zugleich bestimmte er, dass hölzerne Vorbauten und Verkaufsbuden hinter die steinernen Lauben zurückversetzt und Holzgebäude mit feuerresistenten Tonziegeln gedeckt werden mussten. Trotz dieser restriktiven Brandschutzmassnahmen blieben Häuser, Werkstätten und Viehställe von Handwerkern und Tagelöhnern an den Seitengassen und im Mattequartier bis zum Ende des Ancien Régime 1798 noch weitgehend der traditionellen Holzbauweise verpflichtet.

Abb. 1: Heute nicht mehr existierendes Holzhaus am Nydeggstalden (Morgenthaler, Bilder, S. 67)

…sie verfügen allerdings nur über ein geringes soziales Ansehen

Auch wenn zahlreiche Wohnhäuser bis zum Ende des Mittelalters noch aus Holz errichtet wurden, genossen die Zimmerleute nur ein geringes soziales Ansehen innerhalb der Stadtgesellschaft. Als Bauhandwerker wurden sie von ihren Auftraggebern beziehungsweise von den städtischen Bauherren für ihre Arbeit im Taglohn bezahlt. Dieser betrug am Ende des Mittelalters im Sommer 6 und im Winter 5 Schillinge ohne Mahlzeiten. Wurden die Zimmermeister durch die Bauherren verköstigt, sank der Taglohn auf 4 oder sogar 3 Schillinge. Dieses bescheidene Auskommen reichte gerade, um eine Familie mit Kindern zu ernähren (Abb. 2).

Abb. 2: Zimmermann um 1513, kolorierte Federzeichnung aus dem Hausbuch der Landauerschen Zwölfbrüderstiftung, Bd. 1, in Nürnberg (Amb. 279.2, Folio 12 verso)

Erst mit dem Aufkommen repräsentativer Dachstühle und schindelgedeckter Holzbrücken kam es im 15. Jahrhundert zu einer allmählichen Aufwertung des Zimmerhandwerks. Während für den Bau der aufwändigen Dachkonstruktionen der Bettelordenskirchen und des Rathauses (errichtet zwischen 1406 und 1417) noch auswärtige Zimmermeister wie der aus Süddeutschland stammende Niklaus von Rottweil nach Bern berufen wurden, geschah der Wiederaufbau nach dem Stadtbrand sowie die Überdachung des nach 1421 errichteten Münsters durch einheimische Meister. Diese spezialisierten Zimmermeister wurden vom Rat nicht mehr im Taglohn, sondern im «Verding», das heisst, mit einem vertraglich festgelegten Lohn in Geld und Naturalien, angestellt. Damit war es auch Zimmermännern möglich, Hausbesitz zu erwerben und als Mitglieder des Grossen Rats am politischen Leben der Stadt teilzuhaben.

Zimmerleuten-Gesellschaft

Spätestens seit der Mitte des 14. Jahrhunderts versammelten sich die Zimmerleute zusammen mit Angehörigen verwandter Gewerbe wie Holzhauern, Dachnaglern und Drechslern in einer eigenen Zunft. Gemeinsam reglementierten und kontrollierten sie Qualität und Preise ihrer Arbeiten sowie die Ausbildung von Gesellen. Neben rechtlicher und persönlicher Unabhängigkeit galten vor allem eheliche Geburt, ein tadelloser Leumund und die Bezahlung einer Gebühr als Voraussetzungen für den Erwerb von Meistertitel und Zunftmitgliedschaft.

In Bern erfuhren die genossenschaftlich organisierten Zünfte allerdings eine vorwiegend negative Beurteilung als Ort von Unruhe und Zwietracht. Bereits im 14 Jahrhundert wurde deshalb der Begriff zunft in den städtischen Verfassungsurkunden durch die nach der Meinung des Rats weniger vorbelasteten Bezeichnungen antwerch und gesellschaft ersetzt. Die bernischen Gesellschaften besassen jedoch wie die Zünfte anderer spätmittelalterlicher Städte eigene Versammlungslokale oder stuben, in denen sich die Zunftmitglieder versammelten, Festmähler abhielten, Geschenke austauschten und Besucher bewirteten. Jedes neue Mitglied musste bei der Aufnahme in die Handwerksgesellschaft schwören, lieb und leid, gewinn und verlust, so sich einer stuben zutragen möchte, helfen tragen mit lyb und gut. Zu den Pflichten der Zunfthandwerker gehörten insbesondere die Teilnahme an Kriegszügen sowie die Leistung von Wacht- und Frondiensten zum Beispiel bei Bau und Unterhalt der Stadtbefestigungen. Darüber hinaus hatte jeder neu aufgenommene Stubengeselle, unabhängig, ob sein Vater bereits der Zunft angehört hatte oder nicht, seinen Mitgesellen vier Mass (ca. 6,8 Liter) Wein zu vertrinken zu offerieren.

Erwerb von Hausrat und Silbergeschirr

Das gesellige Zusammensein war ein zentrales Element des mittelalterlichen Zunftlebens. Die Zimmermeister trafen sich regelmässig in ihrer Zunftstube, um gemeinsam zu speisen und Wein zu trinken. Zwischen den angetrunkenen Stubengesellen scheint es allerdings immer wieder zu Handgreiflichkeiten gekommen zu sein. Nicht selten wurden Messer gezückt, geflucht, das Essen umgestossen oder Mitgesellen mit Fäusten und Fusstritten traktiert. Trotz dieser Streitigkeiten vertraten die Zimmerleute gegenüber dem Rat gemeinsame berufliche Interessen und zeigten sich solidarisch zum Beispiel bei der Unterstützung armer und kranker Mitgesellen und Witwen, welche die Handwerksbetriebe nach dem Tod des Meisters weiterführten. Dazu kam die Ausrichtung von Begräbnissen und Totengedenken für gestorbene Mitglieder.

Der wachsende Wohlstand ermöglichte es der Zimmerleuten-Gesellschaft, im Jahr 1427 ein eigenes Haus am oberen Ausgang der heutigen Münstergasse zu erwerben. Das Gebäude befand sich in verkehrsgünstiger Lage in der Nähe des Münsters und den Verkaufsständen der Tuchmacher vor dem Franziskanerkloster. Mit dem Kauf des Zunfthauses erlangten die Zimmerleute die Befugnis, über ihre Mitglieder selber zu richten und beispielsweise bei Ehrverletzungen Sanktionen oder Bussen auszusprechen. Mit den Einkünften aus den Bussen und den jährlich zu entrichtenden Mitgliederbeiträgen – den so genannten Stubenzinsen – finanzierten die Zimmerleute ihre karitativen Aufgaben sowie Bau und Ausstattung des Zunfthauses mit kostlich silbergeschirr und guotem husrat.

Wie die anderen Handwerksgesellschaften war auch die Zimmerleuten-Gesellschaft bestrebt, sich sozial abzuschliessen und mit der Erhöhung der Eintrittsgebühren den Erwerb des Stubenrechts auf den Kreis der besitzenden Meister zu beschränken. Die von ausserhalb nach Bern ziehenden Zimmergesellen sahen sich deshalb seit der Mitte des 15. Jahrhunderts mit wachsenden finanziellen Ansprüchen konfrontiert, wenn sie sich in der Stadt niederlassen wollten, um dort den Meistertitel zu erwerben. Ein Zimmermannsgeselle musste bei einem Taglohn von drei Schillingen bis zu 50 Tage arbeiten, um in die Zimmerleuten-Gesellschaft aufgenommen zu werden. Junge herumwandernde Zimmermänner wurden auf diese Weise genötigt, eine Tochter oder Witwe eines stadtsässigen Handwerksmeisters zu heiraten, um überhaupt noch Zugang zur Zunft zu erhalten.

Knapp hundert Jahre nach dem Kauf des ersten Zunfthauses hatte sich die wirtschaftliche Situation der Zimmerleuten-Gesellschaft dann soweit verbessert, dass sie ihr bisheriges Versammlungslokal an der Münstergasse aufgeben und in ein geräumiges Gebäude an der zentralen Marktgasse umziehen konnten. Am 20. März 1520 erwarben sie vom vermögenden Stubengesellen Anton Tillier für rund 700 Gulden ihr neues Zunfthaus mit der repräsentativen, bis heute erhaltenen Renaissance-Fassade (Abb. 3).

Abb. 3: Zunfthaus zu Zimmerleuten an der Marktgasse 4, Ansicht der ursprünglichen Renaissance-Fassade, Aufnahme von 1946 (SAB_1038_16_6_331, Stadtarchiv Bern)

Zwei unterschiedliche Zimmermannskarrieren: Niklaus an der Brugg und Heinrich Gruber

Zu den prominentesten Zimmermeistern Ende des 14. Jahrhunderts gehörte Niklaus an der Brugg, genannt Zimmermann. Dieser besass ein Wohnhaus am Läuferplatz direkt neben der Untertorbrücke. Offenbar war er zusammen mit seinen Gesellen für den baulichen Unterhalt der bis 1461 noch aus Holz konstruierten Aarebrücke verantwortlich. Als Lohn überliess ihm der Rat wahrscheinlich einen Teil der Brückenzolleinnahmen. Diese Einkünfte waren so lukrativ, dass Niklaus an der Brugg 1389 ein ansehnliches Vermögen von 350 Gulden versteuern konnte. Nach seinem Tod übernahm dann der Zimmermeister Johannes Spreng den baulichen Unterhalt der Untertorbrücke. Dazu verliehen ihm Schultheiss, Räte und Burger 1397 ein Haus mit Hofstatt an der nidern brugg zu Erblehen. Johannes Spreng versprach, dass er das Gebäude unverzüglich auf seine Kosten erneuern und fortan in gutem Stand halten wolle. Darüber hinaus verpflichtete er sich und seine Nachkommen, einen jährlichen Erblehenszins von 3 Pfund Wachs an die Pfarrkirche des Heiligen Vinzenz zu entrichten.

Eine aussergewöhnliche Karriere durchlief ausserdem Heinrich Gruber. 1407 wird der Zimmermeister aus der Mitte des Grossen Rats zum Grossweibel gewählt. Als solcher übte er im Namen des Rats polizeiliche Befugnisse aus und vertrat den Schultheissen vor dem Stadtgericht. Zugleich war er für die Verfolgung und Einkerkerung von Delinquenten verantwortlich. 1408 belehnte ihn Schultheiss und Rat mit der Verwaltung der zwei Jahre zuvor von den Grafen von Kiburg erworbenen Landgrafschaft Wangen an der Aare. Laut der Belehnungsurkunde musste Heinrich Gruber bei seinem Amtsantritt schwören, im Turm zu Wangen in sinen kosten zu bauen, ein gut seshus mit stuben und Ziegeldach. Gleichzeitig musste er den andren turn in der selben stat mit einem guten gespan, büninen, türen und stegen machen, und ouch mit eine intach in ziegel teken. Des Weiteren wurde er verpflichtet, auf der Ringmauer des Städtchens einen neuen Wehrgang zu errichten sowie Fallbrücken, Graben und Stadttore instand zu stellen. Über die Aare hatte er und seine Gesellen überdies eine neue Holzbrücke zu erbauen mit schragen und jochen wol verbunden, mit einem Wachhaus und Schindeldach, also daz man mit lesten und ze ross und ze fuss über die selben bruggen sichern wandel haben mug. Unfälle, die auf den schlechten baulichen Zustand der Brücke zurückzuführen waren, musste Heinrich Gruber aus dem eigenen Haushalt entschädigen.

Als ordentliche Einkünfte erhielt der Zimmermeister den Zoll zu Wangen, alle Gerichtsbussen der Grafschaft bis höchstens drei Pfund (diese entsprachen etwa 12 Taglöhnen), die Zolleinnahmen von Herzogenbuchsee und Bleienbach sowie die Nutzungsrechte an der Grundherrschaft des Schlosses in Wangen. Darüber hinaus übergab ihm der Rat die Tonziegel für den Wehrgang, zwanzig Tannen aus dem Bremgartenwald sowie ein kleines und grosses Schiff. Die an Heinrich Gruber übertragenen Einkünfte erwiesen sich in der Folge jedoch als zu gering, als dass dieser die in der Belehnungsurkunde aufgeführten Aufgaben erfolgreich hätte durchführen können. 1413 war der Zimmermeister deshalb gezwungen, nach nur gerade fünf Jahren als Landvogt von Wangen zu resignieren.

Dr. Roland Gerber, Stadtarchivar Bern. Beitrag zum Jubiläum 500 Jahre Zunfthaus an der Marktgasse 4

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